Fahrschule Wenzel

Dein Erfolg ist unser Ziel

//Führerschein mit 17

Oder auch BF17 oder begleitetes Fahren mit 17 genannt . Unter 18 fährst du mit einer Begleitperson und sammelst erste wichtige Erfahrungen.

//Vorteile

  • schon mit 16 ½ in der Fahrschule anmelden
  • nach bestandener Prüfung bis zum 18. Geburtstag mit einer Begleitperson fahren
  • Wissenschaftlich bestätigt: 20 % weniger Unfälle als bei Fahranfängern die nicht am "BF17" teilgenommen haben!
Führerschein mit 17 wenzel

Die erlernten Fertigkeiten weiter ausbauen, Erfahrungen sammeln und sicher fahren – BF 17 macht es Fahranfängern einfach. Sie können als 17-Jährige so oft sie möchten am Steuer sitzen – Voraussetzung: Ein erfahrener Begleiter im Auto!

//Das solltest du noch wissen

Voraussetzung für die Fahrschüler:

  • Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 ½ Jahren
  • reguläre Theorieprüfung
  • reguläre Fahrprüfung
  • nach bestandener Fahrprüfung bekommt man eine Prüfbescheinigung anstatt des Führerscheins ausgehändigt
  • die Prüfbescheinigung gilt noch 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Achtung: Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich!
  • der Fahranfänger ist allein verantwortlicher Fahrzeugführer

 

Zur Begleitperson:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (klasse 3) seit mindestens 5 Jahren
  • man darf höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen haben (Formular zur Auskunft siehe unten)

 

Die Begleitperson soll den Fahranfänger durch mäßige Einflussnahme helfen,

  • rücksichtsvoll und vorausschauend zu fahren
  • andere Verkehrsteilnehmer richtig einzuschätzen
  • Risiken im Straßenverkehr zu vermeiden
  • mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren
  • Straßenverhältnisse und Verkehrszeichen zu beachten

//Unterlagen für die Anmeldung

Antrag BF17 / Begleitperson
BF17_Anlage_Angaben_der_Begleiter.pdf
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Antrag BF17 / Fahrschüler
BF17_Anlage_Zustimmung_gesetzl_Vertreter
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Bei Bedarf: Fahreignungsregister
Auskunft_FAER_pdf.pdf
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