Die erlernten Fertigkeiten weiter ausbauen, Erfahrungen sammeln und sicher fahren – BF 17 macht es Fahranfängern einfach. Sie können als 17-Jährige so oft sie möchten am Steuer sitzen –
Voraussetzung: Ein erfahrener Begleiter im Auto!
Voraussetzung für die Fahrschüler:
- Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 ½ Jahren
- reguläre Theorieprüfung
- reguläre Fahrprüfung
- nach bestandener Fahrprüfung bekommt man eine Prüfbescheinigung anstatt des Führerscheins ausgehändigt
- die Prüfbescheinigung gilt noch 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
- Achtung: Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich!
- der Fahranfänger ist allein verantwortlicher Fahrzeugführer
Zur Begleitperson:
- mindestens 30 Jahre alt
- im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (klasse 3) seit mindestens 5 Jahren
- man darf höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen haben (Formular zur Auskunft siehe unten)
Die Begleitperson soll den Fahranfänger durch mäßige Einflussnahme helfen,
- rücksichtsvoll und vorausschauend zu fahren
- andere Verkehrsteilnehmer richtig einzuschätzen
- Risiken im Straßenverkehr zu vermeiden
- mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren
- Straßenverhältnisse und Verkehrszeichen zu beachten