Führerschein mit 17
Oder auch BF17 oder begleitetes Fahren mit 17 genannt . Unter 18 fährst du mit einer Begleitperson und sammelst erste wichtige Erfahrungen.
Vorteile
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schon mit 16 ½ in der Fahrschule anmelden
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nach bestandener Prüfung bis zum 18. Geburtstag mit einer Begleitperson fahren
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Wissenschaftlich bestätigt: 20 % weniger Unfälle als bei Fahranfängern die nicht am "BF17" teilgenommen haben!
Die erlernten Fertigkeiten weiter ausbauen, Erfahrungen sammeln und sicher fahren – BF 17 macht es Fahranfängern einfach. Sie können als 17-Jährige so oft sie möchten am Steuer sitzen – Voraussetzung: Ein erfahrener Begleiter im Auto!
Das solltest du noch Wissen
Voraussetzung für die Fahrschüler:
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Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 ½ Jahren
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reguläre Theorieprüfung
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reguläre Fahrprüfung
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nach bestandener Fahrprüfung bekommt man eine Prüfbescheinigung anstatt des Führerscheins ausgehändigt
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die Prüfbescheinigung gilt noch 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
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Achtung: Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich!
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der Fahranfänger ist allein verantwortlicher Fahrzeugführer
Zur Begleitperson:
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mindestens 30 Jahre alt
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im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (klasse 3) seit mindestens 5 Jahren
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man darf höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen haben (Formular zur Auskunft siehe unten)
Die Begleitperson soll den Fahranfänger durch mäßige Einflussnahme helfen,
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rücksichtsvoll und vorausschauend zu fahren
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andere Verkehrsteilnehmer richtig einzuschätzen
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Risiken im Straßenverkehr zu vermeiden
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mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren
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Straßenverhältnisse und Verkehrszeichen zu beachten