top of page

Führerschein mit 17

Oder auch BF17 oder begleitetes Fahren mit 17 genannt . Unter 18 fährst du mit einer Begleitperson und sammelst erste wichtige Erfahrungen.

Vorteile

  • schon mit 16 ½ in der Fahrschule anmelden

  • nach bestandener Prüfung bis zum 18. Geburtstag mit einer Begleitperson fahren

  • Wissenschaftlich bestätigt: 20 % weniger Unfälle als bei Fahranfängern die nicht am "BF17" teilgenommen haben!

Die erlernten Fertigkeiten weiter ausbauen, Erfahrungen sammeln und sicher fahren – BF 17 macht es Fahranfängern einfach. Sie können als 17-Jährige so oft sie möchten am Steuer sitzen – Voraussetzung: Ein erfahrener Begleiter im Auto!

Das solltest du noch Wissen

Voraussetzung für die Fahrschüler:

  • Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 ½ Jahren

  • reguläre Theorieprüfung

  • reguläre Fahrprüfung

  • nach bestandener Fahrprüfung bekommt man eine Prüfbescheinigung anstatt des Führerscheins ausgehändigt

  • die Prüfbescheinigung gilt noch 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Achtung: Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich!

  • der Fahranfänger ist allein verantwortlicher Fahrzeugführer

 

Zur Begleitperson:

  • mindestens 30 Jahre alt

  • im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (klasse 3) seit mindestens 5 Jahren

  • man darf höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen haben (Formular zur Auskunft siehe unten)

 

Die Begleitperson soll den Fahranfänger durch mäßige Einflussnahme helfen,

  • rücksichtsvoll und vorausschauend zu fahren

  • andere Verkehrsteilnehmer richtig einzuschätzen

  • Risiken im Straßenverkehr zu vermeiden

  • mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren

  • Straßenverhältnisse und Verkehrszeichen zu beachten

Unterlagen für die Anmeldung

Antrag BF17 / Begleitperson

Antrag BF17 / Fahrschüler

Bei Bedarf: Fahreignungsregister

bottom of page